Am 13. Februar fand unsere Bezirksversammlung in Hehlen statt. Mit 57 Teilnehmern war die Veranstaltung gut besucht. Neben der Wahl der Bezirksvorsitzenden und Ortsvertrauensleute bot der Abend spannende Einblicke in aktuelle agrarpolitische Themen.
Besonders erfreulich war die Teilnahme der hiesigen Bundestagskandidaten: Christian Ahlswede (FDP), Mareike Lotte Wulf (CDU), Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen) und Cornelius Volker (AfD). Sie stellten sich den Fragen der Anwesenden und erläuterten ihre Positionen zur Landwirtschaftspolitik. Die Diskussion wurde von Claus Hartmann, Vorsitzender des Landvolks Northeim Osterode, geleitet.
Ein weiteres Highlight war der Fachvortrag von Hendrik Hoffmann von der Öko-Modellregion Holzminden. Er informierte über die teilmobile Schlachtung – ein Konzept, das neue Wege in der stressfreien und regionalen Verarbeitung von Nutztieren aufzeigt. Neben den praktischen Anforderungen stellte er auch die rechtlichen Rahmenbedingungen vor.
Ein herzliches Dankeschön gilt dem Gasthaus Hoffmeister in Hehlen für die gastfreundliche Bewirtung und allen Teilnehmern für ihr Interesse und die angeregten Diskussionen.

Am Donnerstag, den 27.02.2025, um 19.00 Uhr veranstalten wir eine Informationsveranstaltung mit Hendrik Gelsmann-Kaspers vom Landvolk Niedersachsen.
Wir bitten um Anmeldung per Mail unter
Die Veranstaltung wird über „Teams" durchgeführt. Die Zugangsdaten übersenden wir nach erfolgreicher Anmeldung.
Am 5. Februar 2024 fand die Bezirksversammlung der Schaumburger Bezirke im Vornhäger Krug statt. Die Veranstaltung bot den anwesenden Landwirtinnen und Landwirten die Gelegenheit, sich über aktuelle agrarpolitische Entwicklungen zu informieren und neue Bezirksvorsitzende sowie Ortsvertrauensleute zu wählen.
Berichte und Neuigkeiten aus der Agrarpolitik
Ein zentraler Bestandteil der Versammlung waren die Berichte aus der Agrarpolitik und der Verbandsarbeit. Dabei wurden folgende Themen diskutiert:
- Das Normenkontrollverfahren gegen die sogenannten „Roten Gebiete“
- Der Nachteilsausgleich in Heilquellenschutzgebieten
- Die Grundsteuerreform und ihre Auswirkungen auf die Landwirtschaft
- Die Anpassung der Beiträge für Kranken- und Pflegekassen
- Vorstellung der Imagekampagne „Eure Landwirte – Echt grün“ und die Aktion Bienenfreundlicher Landwirt
Vorstellung der Bundestagskandidaten
Ein weiteres Highlight der Veranstaltung war die Vorstellung der aktuellen Bundestagskandidaten für den Kreis Schaumburg. Die eingeladenen Kandidaten hatten jeweils fünf Minuten Zeit, um ihre Positionen zu folgenden agrarpolitischen Themen zu präsentieren:
- Zukunft der Nutztierhaltung in Deutschland
- Zukünftige Gestaltung des Düngerechts, insbesondere der Umgang mit nitratsensiblen Gebieten
- Zukünftige Gestaltung des Pflanzenschutzrechts, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel
- Zukunft der Biogaserzeugung
- Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU
Vertreter der Parteien vor Ort
Der Einladung zur Bezirksversammlung folgten die Bundestagskandidaten der verschiedenen Parteien:
- SPD: Marja Liisa Völlers
- CDU: Matthias Florian Wehrung
- Bündnis 90/Die Grünen: Sven Frings-Michalek
- VOLT Europa: Maximilian Ochs
- Freie Wähler: Rolf Sieling
- FDP: Dr. Fabian Horn
Die Veranstaltung bot somit eine hervorragende Gelegenheit für die Landwirtinnen und Landwirte, sich über die politischen Positionen zu informieren und ihre Anliegen direkt an die Kandidaten heranzutragen.
Landwirte setzen ein starkes Zeichen für den Insektenschutz
Die Initiative „Bienenfreundlicher Landwirt“, ein Herzstück des Vereins Eure Landwirte – Echt grün e. V., wächst weiter: Mit 1004 teilnehmenden Landwirten verzeichnet die Kampagne im Jahr 2024 einen neuen Rekord und zeigt eindrucksvoll, wie wichtig das Thema Arten- und Insektenschutz in der niedersächsischen Landwirtschaft geworden ist.
Einfaches Konzept mit großer Wirkung
Die Teilnahmebedingungen sind klar und praxisnah: Landwirte setzen aus einem Maßnahmenkatalog Aufgaben um und erhalten dafür Punkte – ob auf der Hofstelle, auf Ackerflächen, Grünland oder in enger Zusammenarbeit mit Imkern und Naturschutzorganisationen. Von Blühflächen bis zu Nistplätzen für Wildbienen stehen ihnen vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung.
„Sinnvolle Maßnahmen müssen nicht immer kompliziert sein“, erklärt Arnd von Hugo, Leiter der vereinsinternen Arbeitsgruppe. „Unkrautecken, Sandhaufen oder Totholz schaffen wertvolle Lebensräume und fördern die Biodiversität. So können wir als Landwirte gemeinsam Großes erreichen.“
Die Maßnahmen sind so gestaltet, dass sie sich einfach in den landwirtschaftlichen Alltag integrieren lassen. Und gleichzeitig leisten sie einen messbaren Beitrag zum Erhalt von Insekten und Artenvielfalt.
Bienenfreundlicher Landwirt 2025: Auswertung und Weiterentwicklung
Die Maßnahmen der Aktion Bienenfreundlicher Landwirt wurden in enger Zusammenarbeit mit dem LAVES Institut für Bienenkunde in Celle entwickelt und evaluiert. Als führendes Kompetenzzentrum hat das LAVES maßgeblich dazu beigetragen, dass der Maßnahmenkatalog wissenschaftlich fundiert und praxisnah gestaltet wurde. Seit der Einführung wird die Aktion eigenständig von Eure Landwirte – Echt grün e. V. umgesetzt.
Im vergangenen Jahr 2024 hat sich die Initiative zudem verstärkt mit weiteren Naturschutzorganisationen ausgetauscht, um die Maßnahmen weiterzuentwickeln und eine noch breitere Basis für den Insektenschutz zu schaffen. „Unser unbedingter Wille ist es, den Austausch mit anderen Initiativen und Organisationen, wie dem BUND, zu intensivieren. Denn es ist wichtig, gemeinsame Wege für Umwelt- und Artenschutz zu finden“, betont Hendrik Lübben, Vorstand von Eure Landwirte – Echt grün e. V.
Zukunftsgerichtete Landwirtschaft mit Herz für Natur
Die Initiative „Bienenfreundlicher Landwirt“ ist mehr als eine bloße Imagekampagne. Sie steht für den aktiven Einsatz der Landwirtschaft in Niedersachsen für Umwelt und Natur. Mit einer breiten Beteiligung und einfachen, umsetzbaren Maßnahmen schafft sie Bewusstsein – nicht nur unter Landwirten, sondern auch in der Öffentlichkeit.
Die steigende Teilnahmezahl verdeutlicht das wachsende Interesse an der Aktion. „Die beeindruckende Zahl von über 1000 teilnehmenden Betrieben zeigt, dass der Insektenschutz in der Landwirtschaft längst angekommen ist“, so Lübben.
Interessierte Landwirte können sich bis zum 01. Juli 2025 anmelden. Teilnahmeformulare stehen in unseren Geschäftsstellen und auf der Website von Eure Landwirte – Echt grün e. V. bereit.
Jetzt gehts ums Ganze - Jagd sichern, Natur bewahren!
Die Landesjägerschaft Niedersachsen lädt zur Demo in Hannover ein.
Sie findet am 30.01.2025 auf dem Schützenplatz Hannover satt.
Für das Antragsjahr 2025 ergeben sich folgende Änderungen in der GAP:
Direktzahlungen:
- Der Turnus einer Mindesttätigkeit zur Erhaltung einer Landwirtschaftlichen Fläche wird auf 2 Jahre erhöht (§ 3 Abs. 2 GAPDZV).
- Für Agroforstsysteme ist kein anerkanntes Nutzungskonzept mehr erforderlich (§ 4 Abs. 2 GAPDZV). Bei einer Neuanlage von Agroforstsystemen sind auch nicht sterile Hybride vom Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa) ausgeschlossen.
- Für Agri-PV-Anlage wird die Beschränkung der Förderfähigkeit von max. 85 Prozent der Fläche aufgehoben (§ 12 Abs. 5 GAPDZV).
- Klarstellung, dass die landwirtschaftliche Tätigkeit nicht stark eingeschränkt ist, wenn Schnittgut oder Aushub von Pflegemaßnahmen an Gehölzen und Gewässern nicht länger als 90 Tage auf der Fläche verbleibt (§ 12 Abs. 2 GAPDZV).
- Bei den gekoppelten Zahlungen für Schafe und Ziege wird die Stichtagsregelung als Obergrenze für förderfähige Tiere und das Mindestalter gestrichen, sodass alle Mutterschafe und Ziegen, die vom 15. Mai bis 15. August im Betrieb gehalten werden und ordentlich registriert und gekennzeichnet sind, begünstigungsfähig sind (§ 19 GAPDZV). Außerdem werden die Prämien – auch für Mutterkühe – um ca. 10 Prozent angehoben (Anlagen 6 und 7 GAPDZV).
Ökoregelungen:
ÖR 1a – Brachen (Anlage 5 Nr. 1.1 GAPDZV)
- Erhöhung der Flächenobergrenze auf 8 Prozent, bei Beibehaltung der Prämienstufen, d.h. für die Prozente 2 bis 8 in Höhe von 300€/ha.
- Aktive Begrünung nur mit Saatgutmischung, die mindestens 5 krautartige 2-keimblättrigen Arten enthält.
ÖR1b – Blühstreifen auf 1a-Brachen (Anlage 5 Nr. 1.2 GAPDZV)
- Abweichungen bei der Mindestbreite von Blühstreifen in Grenzen unschädlich, weil die Breite von 5 Metern „auf der überwiegenden Länge“ einzuhalten ist.
ÖR 1d – Altgrasstreifen (Anlage 5 Nr. 1.4 GAPDZV)
- Es müssen weiter mindestens ein Prozent des betrieblichen Dauergrünland als Altgrasstreifen vorgehalten werden; ein Hektar kann aber unabhängig von der 6-Prozentobergrenze eingebracht werden und dieser wird mit der höchsten Prämienstufe in Höhe von 900 €/ha bezahlt.
- Pflicht zum Standortwechsel alle 2 Jahre entfällt.
- Bis zu 0,3 ha Altgrasstreifen sind immer möglich, auch wenn der Altgrasstreifen mehr als 20 Prozent der Dauergrünlandfläche ausmachen.
- Das Mulchen des Altgrasstreifens während des Antragsjahrs ist unzulässig.
ÖR 2 – vielfältige Fruchtfolge (Anlage 5 Nr. 2 GAPDZV)
- Der beetweise Anbau von Gemüse, Kräutern und Zierpflanzen auf mindestens 40 Prozent des förderfähigen Ackerlands erfüllt die Vorgabe von fünf verschiedenen Kulturen.
- Feinkörnige und Großkörnige Leguminosen gelten als unterschiedliche Hauptkulturen. Dies gilt auch bei Mischungen so lange entweder kleinkörnige oder großkörnige überwiegen, d.h. mehr als 50 Prozent in der Saatgutmischung und Bestand ausmachen.
- Es wird zwischen Winter- und Sommermischkulturen unterschieden.
- Mischkulturen mit Mais gehören zur Hauptfruchtart Mais.
ÖR 3 – Agroforst (Anlage 5 Nr. 3 GAPDZV)
- Maximaler Flächenanteil der Gehölzstreifen wird auf 40 Prozent erhöht.
- Ein Abstand zum Flächenrand ist nur noch bei Wald oder GLÖZ 8-Landschaftselementen notwendig.
- Abweichungen zu Abstands- und Größenvorgaben sind unschädlich, solange auf der überwiegenden Länge der Gehölzstreifen eingehalten werden. Die Mindestbreite entfällt.
ÖR 4 – ganzbetriebliche Dauergrünlandextensivierung (Anlage 5 Nr. 4 GAPDZV)
- Dam- und Rotwild werden bei der Berechnung des Viehbesatzes mit 0,15 GV bzw. 0,3 GV einbezogen.
ÖR 6 – Verzicht auf chem.-synthetischen Pflanzenschutzmitteleinsatz (Anlage 5 Nr. 6 GAPDZV)
- Begünstigungsfähig sind auch Hirse und Pseudogetreide wie Amaranth, Quinoa oder Buchweizen.
Konditionalität
- Betriebe mit weniger als 10 Hektar landwirtschaftlicher Fläche sind von Kontrollen und Sanktionen bzgl. GAB und GLÖZ ausgenommen, Kontrollen und Kürzungen bei InVeKoS (z.B. bei Ökoregelungen) bleiben aber bestehen. Festgestellte Verstöße, die vor 2025 begangen worden sind, werden weiter sanktioniert.
- Zuständige Behörden können für betroffene Gebiete oder Betriebe Ausnahmen von GLÖZ-Standards infolge ungünstiger Witterungsbedingungen zulassen.
- Einführung der „Sozialen Konditionalität“, d.h. Kopplung der Agrarförderung an die Einhaltung bestimmter bestehender nationaler Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit (aufgeführt in Anlage 7 GAPKondV). Die Soziale Konditionalität ist mit keinen zusätzlichen Kontrollen verbunden.
GLÖZ 1 – Dauergrünlanderhalt
- Umwandlung von Dauergrünland zwecks Überführung in eine nichtlandwirtschafte Nutzung bedarf keiner (zusätzlichen) förderrechtlichen Genehmigung mehr (gilt ebenso für DGL in GLÖZ 2 und GLÖZ 9-Kulissen).
- Bei der Umwandlung von Dauergrünland zum alleinigen Zwecke der Narbenerneuerung ist keine Einverständniserklärung des Eigentümers mehr erforderlich.
GLÖZ 2 – Schutz von Feuchtgebieten und Mooren
- Umwandlung von Dauergrünland in Paludikultur außer in Natura 2000 Gebieten möglich ohne Neuanlage von Dauergrünland.
- Dauerkulturen mit Ausnahme von Obstbaum-Dauerkulturen dürfen in der GLÖZ 2-Kulisse in Ackerland umgewandelt werden. Zwecks Rodung und Neuanlage von Dauerkulturen ist auch eine Bodenwendung tiefer als 30 cm möglich.
GLÖZ 5 – Erosionsschutz
- Ökobetrieben ist es in den Wassererosions-Kulissen erlaubt eine raue Winterfurche anzulegen, sofern sie im Anschluss keine Reihenkultur mit mehr als 45 cm Reihenabstand anbauen, sowie das unmittelbare Pflügen vor Aussaat von Reihenkulturen, wenn sie vorher eine Winterzwischenfrucht anbauen.
GLÖZ 6 – Mindestbodenbedeckung in sensiblen Zeiten
- Zeitraum der notwendigen Mindestbodenbedeckung reicht nicht mehr in das nächste Antragsjahr hinein.
- Verzicht auf strikte Datumsvorgabe für Beginn des Zeitraums der Mindestbodenbedeckung, dafür Verweis auf gute fachliche Praxis.
GLÖZ 7 – Fruchtwechsel
- Auf mindestens 33 Prozent der Ackerflächen ist ein jährlicher Fruchtwechsel oder der Anbau einer Zwischenfrucht erforderlich.
- Schlagbezogen müssen innerhalb von drei Jahren mindestens zwei verschiedene Hauptkulturen angebaut werden.
- Mais-Mischkulturen zählen ab 2026 zur Hauptkultur Mais.
- Ausnahmen bleiben wie bisher bestehen.
GLÖZ 8 – Biologische Vielfalt in der Landschaft
- Streichung der vier-prozentigen Stilllegungspflicht.
Unsere Geschäftstellen Hameln, Holzminden und Stadthagen sind zwischen den Jahren vom 24.12.2024 bis zum 01.01.2025 geschlossen.
Ab dem 02.01.2025 sind wir wieder da.