Im Landkreis Hameln-Pyrmont wurde bei drei Wildvögeln in verschiedenen Regionen das Geflügelpestvirus nachgewiesen. Nach aktueller Risikobewertung gilt die Gefahr eines Eintrags in Geflügelhaltungen als hoch. 

Der Landkreis hat daher mit der Allgemeinverfügung_Nr._2/2026 eine Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren im gesamten Landkreis angeordnet. Die Tiere müssen bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen mit einer Abdeckung gehalten werden, um den Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern.

Auch Halter mit weniger als 50 Tieren werden dringend gebeten, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung von Wildvogelkontakt, eine sorgfältige Stallhygiene sowie ein kontrollierter Zugang zu den Tierhaltungen. 

Geflügelhalter werden außerdem zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. Auffälligkeiten oder Krankheitssymptome bei Geflügel sollten umgehend dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. 

Mehr Informationen finden Sie hier: hameln-pyrmont.de/Landkreis/Aufstallungspflicht-Geflügelpest