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Rebhuhnschutz mit Ökoregelungen erfolgreich umsetzen

11. Februar 2026

Rebhuhnschutz mit Ökoregelungen erfolgreich umsetzen:

Informationen der ÖSSV, Ökologischen Station im Naturpark Solling-Vogler (Stand 01-2026)

Das Rebhuhn hat sich vom Allerweltsvogel zur stark gefährdeten Seltenheit entwickelt. Da es an die historische Landwirtschaft des 19. Jahrhunderts angepasst ist, brütet es heutzutage fast nur noch in Säumen und Brachen erfolgreich. Rebhühner brauchen geschützte Flächen bis Mitte August, die lückig genug zum Auffliegen sind und breit genug sind, um nicht sofort vom Fuchs und anderen Prädatoren entdeckt zu werden. Außerdem brauchen sie angrenzend kurzrasige Nahrungsflächen, wo sie mit den Küken auf Insektensuche gehen können. Diese Handreichung dient als Anleitung für landwirtschaftliche Betriebe, die auf ihren Ackerflächen kurzfristig und unkompliziert Rebhuhnschutzmaßnahmen fördermittelkonform umsetzen möchten

Welche Ackerflächen eignen sich für eine Rebhuhn-Blühfläche?

• Mindestbreite 20 Meter

• Mindestflächengröße 0,2 Hektar; maximal 3 Hektar

• 100 Meter Abstand zu Waldrand und Siedlung/Hof, nicht direkt an Straßen und gut besuchten Wegen

• Nicht zu nasse Fläche, nicht direkt neben Bäumen

Beantragung und Umsetzung Als Förderung kann die einjährige Ökoregelung „Nichtproduktive Flächen auf Ackerland“ (ÖR1a) bzw. die Zusatzförderung für die Anlage von Blühflächen mit vorgeschriebenem Saatgut (ÖR1b) (nicht in Kulisse der gefährdeten Ackerwildkräuter AN4) genutzt werden.

Die Fläche wird in ähnlich große Teile geteilt mit möglichst kurzer Teilungslinie (schmale Flächen sind gefährlich für das Rebhuhn, da sie schnell vom Fuchs durchsucht werden).

Saatgut

• Optimal ist eine geringere Saatstärke: 7 kg/ha, um einen lichten Bestand zu erhalten

• Für den Zuschlag 1b der Ökoregelung mit mehrjähriger Anwendung müssen bestimmte Arten aus einer Kulturliste ausgewählt werden, die bei der Landwirtschaftskammer nachgelesen werden können (https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/41667_%C3%96ko-Regelung_1_-_Freiwillige_Aufstockung_der_Stilllegung; Webcode: 01043047)

• Eine mögliche Saatgutmischung ist „SaatPlus 2“ von Saaten Zeller (https://saatenzeller-shop.de/saatplus-2-eco-schemes-oekoregelungen-1b-c-einjaehrig.html) Trotz der Bewerbung als „einjährig“ sind ausreichend mehrjährige Arten für die mehrjährige Förderung enthalten. • Alternativ gibt es bei Camena die „Göttinger Mischung“, die für das Rebhuhn entwickelt wurde. Für die mehrjährige Förderung müsste dort noch eine weitere mehrjährige Art wie z.B. weißer Steinklee untergemischt werden.

• Für ÖR 1b ist der Nachweis der Saatgutmischung bis spätestens 30.09. des Antragsjahres per Saatgutrechnung/Saatgutetikett (über ANDI-Dokumenten-Upload möglich) notwendig

Zum Nachlesen Ausführliche Informationen zur Lebensweise des Rebhuhns und verschiedenen Schutzmaßnahmen gibt es beim Göttinger

Rebhuhnschutzprojekt: https://www.rebhuhnschutzprojekt.de/index.html

Weitere Informationen, Varianten und Unterstützung Es sind verschiedene Varianten der Rebhuhn-Blühfläche möglich, beispielsweise eine Herbsteinsaat statt Selbstbegrünung oder eine mehrjährige Selbstbegrünungsbrache.

Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich gerne an Sandra Neißkenwirth, Ökologische Station Solling-Vogler (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 05531/948 75 40). Sie berät zur Auswahl und Umsetzung von Rebhuhn-Blühflächen in den Landkreisen Holzminden und Northeim (westlich der Leine). Die ÖSSV freut sich auch über Berichte von Rebhuhn-Sichtungen. Zur weiteren flächendeckenden Erfassung wird die 2025 gestartete Rebhuhnerfassung mit Ehrenamtlichen weitergeführt. Bei Interesse melden Sie sich gerne bei der ÖSSV. Der Erfassungszeitraum ist im Februar und März. Weitere Infos auf der Website: https://www.naturpark-solling-vogler.de/index.php/aufgaben-und-ziele-oekol.-station.html Die Ökologische Station Solling-Vogler (ÖSSV) übernimmt die Vor-Ort-Schutzgebietsbetreuung in den Landkreisen Holzminden und Northeim (westlich der Leine) in Zusammenarbeit mit den Unteren Naturschutzbehörden und finanziert vom Land Niedersachsen. Träger ist der Naturpark Solling-Vogler. Stand: 01-2026

Aufhebung der Aufstallungspflicht für Geflügel

30. Januar 2026

Der Landkreis Schaumburg hebt die tierseuchenbehördliche Anordnung zur Aufstallung von gehaltenem Geflügel in der Gemeinde Hagenburg (inkl. Altenhagen) auf. 

Die seit dem 04.12.2025 geltende Aufstallungspflicht endet mit Ablauf des 23.01.2026. 
Die Aufhebung tritt am 24.01.2026 in Kraft. 

Begründung
Das Geflügelpestgeschehen hat sich deutschlandweit deutlich abgeschwächt. Im Bereich des Steinhuder Meeres wurden in den Gemeinden Hagenburg und Steinhude (Region Hannover) seit über 30 Tagen keine weiteren mit Geflügelpest infizierten Wildvögel aufgefunden. Daher wird das Risiko eines Viruseintrags in Geflügelhaltungen als nicht mehr so hoch eingeschätzt. Eine Aufstallung ist unter Berücksichtigung des Tierwohls nicht mehr gerechtfertigt.


Das ML hat die Düngebehörde der Landwirtschaftskammer beauftragt, den Vollzug der zusätzlichen Auflagen der Bundes- und Landesdüngeverordnungen in den ausgewiesenen Nitratbelasteten Gebieten und Eutrophierten Gebieten bis auf weiteres auszusetzen.

22. Januar 2026

  

Hannover. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) wird den Vollzug, somit Kontrolle und Sanktionierung, der zusätzlichen Auflagen zur Düngung in Nitratbelasteten und Eutrophierten Gebieten bis auf Weiteres aussetzen. Entsprechende Vorbereitungen laufen.

Mit der Entscheidung reagiert das ML auf die seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Freistaat Bayern vom 24. Oktober 2025 bundesweit bestehende Rechtsunsicherheit. Das Gericht hatte die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung mit der Begründung, die Bundesvorschriften sind als Ermächtigung für die Länder zur Ausweisung der roten und gelben Gebiete unzureichend, für unwirksam erklärt. Zwar hat dieses Urteil nur eine direkte Wirkung für Bayern, da jedoch die Rechtsgrundlage faktisch durch das Urteil aufgehoben wurde, sind alle Bundesländer betroffen. Die Begründung des Urteils liegt allerdings noch nicht vor. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) erfolgt nach Prüfung der Urteilsgründe.

Das ML hat die Düngebehörde der Landwirtschaftskammer daher beauftragt, den Vollzug der zusätzlichen Auflagen der Bundes- und Landesdüngeverordnungen in den ausgewiesenen Nitratbelasteten Gebieten und Eutrophierten Gebieten bis auf weiteres auszusetzen.

Alle übrigen Vorgaben der Düngeverordnung gelten weiterhin und werden flächendeckend vollzogen. Dazu zählen beispielsweise die Einhaltung der Düngebedarfe und betriebsbezogenen 170 kg N-Obergrenze für organische und organisch-mineralische Düngemittel, das ausnahmslose Düngungsverbot bei wassergesättigtem, überschwemmtem, schneebedecktem oder gefrorenem Boden sowie die Aufzeichnungspflichten gemäß Düngeverordnung. Über die entsprechenden Vorgaben informiert die Düngebehörde online auf www.duengebehoerde-niedersachsen.de.

Auch wenn mit der Entscheidung bis auf weiteres die zusätzlichen und abweichenden Anforderungen in den mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten, wie beispielsweise die Reduzierung des Düngebedarfs um 20 Prozent innerhalb der roten Gebietskulissen (https://www.duengebehoerde-niedersachsen.de/duengebehoerde/thema/1002_Kulissenausweisung) und die landesweit erhöhten Mindestabstände zu Oberflächengewässern nicht kontrolliert bzw. die Nichteinhaltung nicht sanktioniert werden, appelliert Ministerin Staudte an die Landwirtschaft, weiter aktiv und freiwillig durch eine reduzierte Düngung in den gefährdeten Gebieten auf eine weitere Verbesserung der Wasserqualitäten hinzuwirken: „Der jährliche Nährstoffbericht (Nährstoffbericht | Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) zeigt, dass wir in Niedersachsen dank entschiedener Konsequenz und überwiegend verantwortungsbewusstem Düngeverhalten auf dem richtigen Weg sind. Diese Entwicklung darf sich jetzt nicht umkehren. Gewässerschutz ist essentiell - unser Wasser ist unser höchstes Gut. Daher sollten zusätzlich zu den rechtlichen Mindestvorgaben weiterhin die erforderlichen Maßnahmen für den bestmöglichen Schutz des örtlichen Grund- und Oberflächenwassers umgesetzt werden. Denn die Ziele der Nitratrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie müssen auch unabhängig von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erreicht werden.“

Sollte nun in 2026 eine zu gravierende Düngebelastung entstehen, werden entsprechende neu zu regelnde Maßnahmen für den Zeitraum ab 2027 umso einschränkender ausgestaltet werden müssen.

Da die Ausweisungen der belasteten Gebiete und beschränkende Maßnahmen durch die Bundesländer für die Europäische Kommission ein mitentscheidender Grund für die Rücknahme eines Vertragsverletzungsverfahrens waren, droht erneut ein entsprechendes Verfahren aus Brüssel, sollte es Deutschland nicht gelingen, zügig wieder Rechtskonformität herzustellen.

Bund soll bei AMK im Frühjahr berichten

Den Druck auf den Bund haben jetzt auch die Amtschefs und Amtschefinnen der Agrarministerien der Länder in ihrer jüngsten Konferenz in Berlin erhöht. Auf Initiative Niedersachsens, Bayerns und Mecklenburg-Vorpommerns wurde ein entsprechender Beschluss gefasst. Hierzu Staatssekretärin Frauke Patzke: „Es gibt die klare Aufforderung an den Bund, die Bundesländer frühzeitig einzubeziehen und engmaschig über den Prozess zu informieren. Denn notwendige Umsetzungsschritte müssen unverzüglich vorbereitet werden. Dazu haben die Amtschefinnen und Amtschefs der Agrarressorts der Länder jetzt den Bund noch einmal aufgefordert.“

Für Staatssekretärin Frauke Patzke steht bei der Entwicklung der Regelungen der Dialog auf Augenhöhe im Vordergrund: „Sobald der Bund geliefert hat, gehen wir in den Austausch mit unseren Praktikern in Niedersachsen.“

„Allen muss klar sein, dass die Aussetzung des Vollzugs der gewässerschützenden Regelungen kein Dauerzustand ist“, betont Staute. „Das Gericht hat nach unserem derzeitigen Kenntnisstand nicht die zusätzlichen Auflagen bemängelt, sondern lediglich die Regelung des Bundes als Ermächtigungsgrundlage für die Länder als nicht ausreichend bewertet. Bis zur Düngesaison 2027 müssen die bestehenden rechtstechnischen Fehler behoben sein. Weiterhin ist ein schlüssiges und vor allem rechtssicheres Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung des Düngerechts zusammen mit den Ländern zu entwickeln. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, wie zukunftsfähiger Gewässerschutz, Monitoring und Verursachergerechtigkeit verbessert und künftig noch besser vereint werden können.“​

 

Quelle: Pressemitteilung ML Niedersachsen 21.01.2026

Bezirksversammlungen 2026

14. Januar 2026

Landkreis Schaumburg

Für die Bezirke Stadthagen, Lindhorst, Niedernwöhren, Nienstädt, Bad Nenndorf, Sachsenhagen, Bückeburg, Obernkirchen/Bad Eilsen, Rodenberg, Rinteln und Auetal

Mittwoch, 11.02.2026 um 19:30 Uhr im Vornhäger Krug

Vornhagen 12, 31702 Lüdersfeld

Landkreis Holzminden

Für den Bezirk Delligsen

Mittwoch, 04.02.2026 um 19:30 Uhr im Röhnberg-Eck

Röhnbergstraße 1, 31073 Delligsen

Für die Bezirke Eschershausen, Holzminden/Bevern, Boffzen, Bodenwerder, Stadtoldendorf, Grave/Polle/Ottenstein

Donnerstag, 05.02.2026 um 19:30 Uhr im Gasthaus Hesse

Forster Str. 6, 37639 Bevern

Landkreis Hameln-Pyrmont

Für die Bezirke Hameln, Bad Münder, Coppenbrügge, Hessisch Oldendorf, Aerzen, Emmerthal und Salzhemmendorf

Mittwoch, 18.02.2026 um 19:30 Uhr im Grohnder Fährhaus

Grohnder Fähre 1, 31860 Emmerthal

(Teilnahme auch Online möglich. Anmeldung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

Bad Pyrmont und die Pyrmonter Bergdörfer

Donnerstag, 12.02.2026 um 13:30 Uhr im Café Landlust

Schulstraße 90, 37647 Vahlbruch

Amprion und Landvolk informieren über Grundstücksinanspruchnahme und Entschädigungen für den Rhein-Main-Link

18. Dezember 2025

Das Planverfahren zum Rhein-Main-Link schreitet voran: Im kommenden Jahr beabsichtigt Amprion die Planfeststellungsunterlagen mit dem konkret angestrebten Trassenverlauf für den Planfeststellungsabschnitt in den Landkreisen Schaumburg, Hameln-Pyrmont und Holzminden zu veröffentlichen. Dann geht nicht nur das Planfeststellungsverfahren in die Öffentlichkeitsbeteiligung - Amprion möchte zugleich auch an die betroffenen Grundstückseigentümer und Bewirtschafter herantreten, um über die Grundstücksinanspruchnahme zu verhandeln.

Um bei den Verhandlungen Hilfestellung zu geben und den Rechten der Grundstückbetroffenen angemessen Geltung zu verschaffen und eine Gleichbehandlung zu sichern, haben Amprion und die Landvolk- bzw. Landwirtschaftsverbände aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen bereits im Oktober dieses Jahres erstmals eine länder- und projektübergreifende Rahmenregelung für die zukünftige Umsetzung von Erdkabelprojekten, denen auch der Rhein-Main-Link gehört, verhandelt. Die Rahmenregelung wurde im Oktober dieses Jahres unterzeichnet.

In gemeinsamen Informationsveranstaltungen in den Landkreisen Schaumburg und Hameln-Pyrmont hat Amprion nun den Projektsachstand erläutert. Im Anschluss hat Landvolk-Geschäftsführer Henning Brünjes die Rahmenregelung zur Grundstücksinanspruchnahme und Entschädigung vorgestellt. In einer lebhaften Diskussion konnten die Landvolk-Mitglieder ihre zum Teil kritischen Fragen an die Vertreter von Amprion und Landvolk richten und ihren Sorgen über den Umgang mit ihren Grundstücken Ausdruck verleihen. Im Ergebnis wurde allen Beteiligten deutlich: Zukünftig wird es natürlich noch viel Gesprächsbedarf zu Einzelproblemen geben. Aber es gibt eine Rahmenregelung, die die Belange der Grundstückseigentümer und Bewirtschafter berücksichtigt und unterstützt.

Vogelgrippe erreicht Landkreis Schaumburg: Stallpflicht angeordnet in der Gemeinde Hagenburg

05. Dezember 2025

Der Landkreis Schaumburg hat eine Stallpflicht für Geflügel in der Gemeinde Hagenburg angeordnet, nachdem eine Graugans tot aufgefunden wurde. Wie der Landkreis am Donnerstag mitteilte, konnte bei dem wild lebenden Tier die Geflügelpest nachgewiesen werden. Weitere infizierte Wildgänse seien von der Region Hannover in unmittelbarer Nähe zum Steinhuder Meer und zur Gemeinde Hagenburg festgestellt worden. Die an Hagenburg angrenzenden Meerwiesen sind dem Landkreis zufolge für die heimischen Vogelarten wertvolle Bereiche, da es sich um ein Wildvogeldurchzugsgebiet handele. Deshalb gilt die Pflicht zur Aufstallung ab sofort - sowohl für gewerbliche Haltungen als auch für private Kleinsthaltungen. Laut Anordnung müssen die Tiere im Stall oder in einem überdachtem Auslauf gehalten werden.

 
Quelle NDR, Stand 04:12:2025

01.12.2025 Vorstandssitzung des Landvolks Weserbergland - Besuch von Gerald Dohme stellv. Generalsektetär DBV

03. Dezember 2025

Besuch von Gerald Dohme beim erweiterten Vorstand des Landvolks Weserbergland

Gestern kam der erweiterte Vorstand des Landvolks Weserbergland zu seiner Sitzung zusammen und durfte dabei einen besonderen Gast begrüßen: Gerald Dohme, stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und selbst Mitglied im Landvolk Weserbergland, berichtete engagiert über seine Arbeit in Berlin.

Der Deutsche Bauernverband, mit Sitz im Haus der Land- und Ernährungswirtschaft in Berlin sowie einem Büro in Brüssel, ist die zentrale Stimme der deutschen Landwirtschaft. Als stellvertretender Generalsekretär ist Gerald Dohme tief in die politische Interessenvertretung eingebunden. Er gab spannende und authentische Einblicke in die täglichen Abläufe, die Bedeutung der Verbandsarbeit und die vielen Hürden, die auf Bundes- und EU-Ebene zu überwinden sind.

Besonders beeindruckend waren seine anschaulichen Erklärungen dazu, wie der Verband arbeitet, wie Entscheidungen entstehen und warum eine starke gemeinsame Stimme für die Landwirtschaft heute wichtiger ist denn je.

Wir bedanken uns herzlich bei Gerald Dohme für seinen Besuch, seine offenen Worte und den inspirierenden Austausch.

Termine

15.02.2026
GAP: Beseitigung von Zwischenfrüchten
15.02.2026
Jahresmeldung zur Sozialversicherung
20.02.2026
Anmeldeschluss bei den Berufsbildenen Schulen
01.03.2026
AUM AL 2.2: Beseitigungstermin winterharte Zwischenfrüchte/ Untersaaten
01.03.2026
BV3- frühester Umbruch der Folgefrucht nach Leguminosen
31.03.2026
Meldung Düngedokumentation (ENNI)
15.04.2026
AN2- letzter Aussaattermin
15.04.2026
AN2- letzter Düngetermin und Aussaatttermin der Untersaat
15.04.2026
AN4- letzter Aussaattermin
15.04.2026
AN6-

Positionen/ Stellungnahmen

11.06.2025: PM Landvolk Weserbergland unterstützt Petition gegen Flächenfraß durch Bahnneubau Deutschlandtakt muss neu gedacht werden

01.11.2024: PM Kein Deutschlandtakt auf Kosten unserer Region


27.06.2024: PM Agrarpäckchen ist für Landwirte enttäuschend

Juni 2024: Stellungnahme Änderung Pflanzenschutzmittelanwendungsverordnung


15.12.2023: PM Zuviel ist Zuviel- Brückentage- Bauerndemo 24

15.12.2023: PM Zuviel ist Zuviel- Neujahrsbotschaft- Bauerndemo 24

15.12.2023: PM Aufruf Bauerndemo Agrardiesel

15.12.2023: PM Agrardieselpläne


27.11.2023: PM Zukunftsbauer

23.11.2023: Presseer

Übersicht

Landvolk Niedersachsen -
Bauernverband Weserbergland e.V.

 

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