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Wir suchen Dich! Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (m/w/d)

12. Mai 2026

20.05.2026 - Geschäftsstellen HM, SHG, HOL geschlossen aufgrund wichtiger Serverarbeiten

08. Mai 2026

Aufgrund wichtiger Serverarbeiten sind unsere Geschäftsstellen in HM, SHG und HOL am 20.05.2026 geschlossen.

Wir sind auch telefonisch und persönlich nicht erreichbar.

Am 21.05.2026 ab 8 Uhr sind wir wieder für Sie da.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Das Landvolk-Team

 

 

Rückblick Schaumburger Regionalschau

28. April 2026

Am vergangenen Wochenende (24.–26.04.2026) fand die Schaumburger Regionalschau in Stadthagen statt. Auch das Landvolk Weserbergland war gemeinsam mit den Junglandwirten mit einem Stand vertreten.

Ein besonderer Blickfang war in diesem Jahr das Roadshow-Mobil der Initiative Eure Landwirte – Echt grün, deren Teil das Landvolk Weserbergland ist. Die Initiative setzt sich dafür ein, die moderne Landwirtschaft transparent darzustellen und den Dialog mit der Gesellschaft zu fördern. Das Roadshow-Mobil dient dabei als mobile Informations- und Mitmachstation, mit der Landwirtschaft erlebbar gemacht wird.

Neben einem Glücksrad mit attraktiven Gewinnen konnten die Besucherinnen und Besucher an kleinen Quizzen rund um das Thema Landwirtschaft teilnehmen und ihr Wissen testen.

Wir bedanken uns herzlich bei den zahlreichen Gästen – von Klein bis Groß – für das große Interesse und die vielen guten Gespräche an unserem Stand.

Vogelgrippe im Landkreis Hameln-Pyrmont

13. März 2026

Im Landkreis Hameln-Pyrmont wurde bei drei Wildvögeln in verschiedenen Regionen das Geflügelpestvirus nachgewiesen. Nach aktueller Risikobewertung gilt die Gefahr eines Eintrags in Geflügelhaltungen als hoch. 

Der Landkreis hat daher mit der Allgemeinverfügung_Nr._2/2026 eine Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren im gesamten Landkreis angeordnet. Die Tiere müssen bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen mit einer Abdeckung gehalten werden, um den Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern.

Auch Halter mit weniger als 50 Tieren werden dringend gebeten, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung von Wildvogelkontakt, eine sorgfältige Stallhygiene sowie ein kontrollierter Zugang zu den Tierhaltungen. 

Geflügelhalter werden außerdem zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. Auffälligkeiten oder Krankheitssymptome bei Geflügel sollten umgehend dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. 

Mehr Informationen finden Sie hier: hameln-pyrmont.de/Landkreis/Aufstallungspflicht-Geflügelpest

Die Bezirksversammlungen 2026

16. Februar 2026

Wie in jedem Jahr veranstalten wir auch in 2026 unsere Bezirksversammlungen. Viele interessierte Mitglieder konnten sich bereits bei den bisherigen Veranstaltungen z.B. in Vahlbruch oder Lüdersfeld über aktuelle agrar- und verbandspolitische Themen wie den Sachstand zur Aussetzung der roten Gebiete, der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht, Mercosur und seine Folgen, Gesetzesvorhaben in Sachen Grundstücksverkehr, usw. informieren und sich darüber austauschen. Auf der Tagesordnung standen auch regional bedeutsame Themen wie den Sachstand zum Rhein-Main-Link sowie weiterer Leitungsbauvorhaben und den Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Schaumburg. In Lüdersfeld war außerdem die neue Projektmanagerin der Öko-Modellregion Schaumburg Anneke Eggers zu Gast und hat das Projekt vorgestellt.

Blauzungenkrankheit - Empfängliche Tiere jetzt impfen!

13. Februar 2026

 

Vor allem aufgrund einer positiven Entwicklung der Impfquote, insbesondere bei Schafen, wurden in Niedersachsen 2025 weitaus weniger Ausbrüche der Blauzungenkrankheit festgestellt. Damit sich diese Entwicklung fortsetzt, ist es entscheidend, dass auch in den kommenden Jahren weiter gegen BTV-3 geimpft wird.

Neben fortlaufenden Nachweisen von BTV-3 sind seit Oktober 2025 zusätzlich Nachweise von BTV-8 bei Rindern und Schafen in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen. Dort gelten entsprechende spezielle Regelungen für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) empfiehlt daher, empfängliche Wiederkäuer gegen den Serotyp 3 zu impfen und mindestens in den BTV-8-Restriktionszonen Rinder und Schafe sowohl gegen BTV-8 als auch gegen BTV-3 zu impfen. Es besteht keine Kreuzimmunität zwischen den Serotypen, das heißt Impfungen gegen einen der Serotypen bieten keinen Schutz gegen die anderen Serotypen. Nach der Impfung dauert es mehrere Wochen bis der Impfschutz aufgebaut ist. Die Tiere sollten einen vollständigen Immunschutz vor dem Beginn der Vektorsaison (Gnitzen), spätestens Anfang Mai, entwickelt haben.

Weiterführende Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie unter: Blauzungenkrankheit Tierseucheninfo

Weiterführende Details zur Impfung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt mit Stand Januar 2026 (Herausgeber: ML, Nds. TSK, TÄK und Landvolk)
2026-009_Anlage_BT_Informationen_Impfung_Aktualisierung_01_2026_1.pdf

 

Rebhuhnschutz mit Ökoregelungen erfolgreich umsetzen

11. Februar 2026

Rebhuhnschutz mit Ökoregelungen erfolgreich umsetzen:

Informationen der ÖSSV, Ökologischen Station im Naturpark Solling-Vogler (Stand 01-2026)

Das Rebhuhn hat sich vom Allerweltsvogel zur stark gefährdeten Seltenheit entwickelt. Da es an die historische Landwirtschaft des 19. Jahrhunderts angepasst ist, brütet es heutzutage fast nur noch in Säumen und Brachen erfolgreich. Rebhühner brauchen geschützte Flächen bis Mitte August, die lückig genug zum Auffliegen sind und breit genug sind, um nicht sofort vom Fuchs und anderen Prädatoren entdeckt zu werden. Außerdem brauchen sie angrenzend kurzrasige Nahrungsflächen, wo sie mit den Küken auf Insektensuche gehen können. Diese Handreichung dient als Anleitung für landwirtschaftliche Betriebe, die auf ihren Ackerflächen kurzfristig und unkompliziert Rebhuhnschutzmaßnahmen fördermittelkonform umsetzen möchten

Welche Ackerflächen eignen sich für eine Rebhuhn-Blühfläche?

• Mindestbreite 20 Meter

• Mindestflächengröße 0,2 Hektar; maximal 3 Hektar

• 100 Meter Abstand zu Waldrand und Siedlung/Hof, nicht direkt an Straßen und gut besuchten Wegen

• Nicht zu nasse Fläche, nicht direkt neben Bäumen

Beantragung und Umsetzung Als Förderung kann die einjährige Ökoregelung „Nichtproduktive Flächen auf Ackerland“ (ÖR1a) bzw. die Zusatzförderung für die Anlage von Blühflächen mit vorgeschriebenem Saatgut (ÖR1b) (nicht in Kulisse der gefährdeten Ackerwildkräuter AN4) genutzt werden.

Die Fläche wird in ähnlich große Teile geteilt mit möglichst kurzer Teilungslinie (schmale Flächen sind gefährlich für das Rebhuhn, da sie schnell vom Fuchs durchsucht werden).

Saatgut

• Optimal ist eine geringere Saatstärke: 7 kg/ha, um einen lichten Bestand zu erhalten

• Für den Zuschlag 1b der Ökoregelung mit mehrjähriger Anwendung müssen bestimmte Arten aus einer Kulturliste ausgewählt werden, die bei der Landwirtschaftskammer nachgelesen werden können (https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/41667_%C3%96ko-Regelung_1_-_Freiwillige_Aufstockung_der_Stilllegung; Webcode: 01043047)

• Eine mögliche Saatgutmischung ist „SaatPlus 2“ von Saaten Zeller (https://saatenzeller-shop.de/saatplus-2-eco-schemes-oekoregelungen-1b-c-einjaehrig.html) Trotz der Bewerbung als „einjährig“ sind ausreichend mehrjährige Arten für die mehrjährige Förderung enthalten. • Alternativ gibt es bei Camena die „Göttinger Mischung“, die für das Rebhuhn entwickelt wurde. Für die mehrjährige Förderung müsste dort noch eine weitere mehrjährige Art wie z.B. weißer Steinklee untergemischt werden.

• Für ÖR 1b ist der Nachweis der Saatgutmischung bis spätestens 30.09. des Antragsjahres per Saatgutrechnung/Saatgutetikett (über ANDI-Dokumenten-Upload möglich) notwendig

Zum Nachlesen Ausführliche Informationen zur Lebensweise des Rebhuhns und verschiedenen Schutzmaßnahmen gibt es beim Göttinger

Rebhuhnschutzprojekt: https://www.rebhuhnschutzprojekt.de/index.html

Weitere Informationen, Varianten und Unterstützung Es sind verschiedene Varianten der Rebhuhn-Blühfläche möglich, beispielsweise eine Herbsteinsaat statt Selbstbegrünung oder eine mehrjährige Selbstbegrünungsbrache.

Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich gerne an Sandra Neißkenwirth, Ökologische Station Solling-Vogler (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 05531/948 75 40). Sie berät zur Auswahl und Umsetzung von Rebhuhn-Blühflächen in den Landkreisen Holzminden und Northeim (westlich der Leine). Die ÖSSV freut sich auch über Berichte von Rebhuhn-Sichtungen. Zur weiteren flächendeckenden Erfassung wird die 2025 gestartete Rebhuhnerfassung mit Ehrenamtlichen weitergeführt. Bei Interesse melden Sie sich gerne bei der ÖSSV. Der Erfassungszeitraum ist im Februar und März. Weitere Infos auf der Website: https://www.naturpark-solling-vogler.de/index.php/aufgaben-und-ziele-oekol.-station.html Die Ökologische Station Solling-Vogler (ÖSSV) übernimmt die Vor-Ort-Schutzgebietsbetreuung in den Landkreisen Holzminden und Northeim (westlich der Leine) in Zusammenarbeit mit den Unteren Naturschutzbehörden und finanziert vom Land Niedersachsen. Träger ist der Naturpark Solling-Vogler. Stand: 01-2026

Termine

15.05.2026
AN1- letzter Aussaattermin
15.05.2026
AN3- letzter Aussaattermin
15.05.2026
Fälligkeit Beitrag Berufsgenossenschaft
15.05.2026
ÖR1b/ ÖR1c- Spätester Aussaattermin
31.05.2026
Antibiotikadatenbank: Selbsteinschätzung Kennzahlen
15.06.2026
AN1- letzter Düngetermin
30.06.2026
Aufzeichung Stoffstrombilanz bei gewerblicher Tierhaltung/ Biogas
30.06.2026
Steuerliche Bestandsausfnahme (Landwirtschaft)
01.07.2026
ITW- Quartalsmeldung
14.07.2026
Endtermin Meldung Antibiotikaeinsatz für das 1. Halbjahr

Positionen/ Stellungnahmen

11.06.2025: PM Landvolk Weserbergland unterstützt Petition gegen Flächenfraß durch Bahnneubau Deutschlandtakt muss neu gedacht werden

01.11.2024: PM Kein Deutschlandtakt auf Kosten unserer Region


27.06.2024: PM Agrarpäckchen ist für Landwirte enttäuschend

Juni 2024: Stellungnahme Änderung Pflanzenschutzmittelanwendungsverordnung


15.12.2023: PM Zuviel ist Zuviel- Brückentage- Bauerndemo 24

15.12.2023: PM Zuviel ist Zuviel- Neujahrsbotschaft- Bauerndemo 24

15.12.2023: PM Aufruf Bauerndemo Agrardiesel

15.12.2023: PM Agrardieselpläne


27.11.2023: PM Zukunftsbauer

23.11.2023: Presseer

Übersicht

Landvolk Niedersachsen -
Bauernverband Weserbergland e.V.

 

Hauptgeschäftsstelle Hameln

Robert-Henseling-Straße 11
31789 Hameln

Tel.: (05151) 406660
Fax: (05151) 4066629

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Bülte 2
37603 Holzminden

Tel.: 05531/ 2079

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