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Info des Landkreises Holzminden/ Veterinäramt zur Geflügelpest

30. Oktober 2025

Trotz Sorge vorerst noch keine Stallpflicht im Landkreis Holzminden

Mit dem herbstlichen Vogelzug breitet sich die Geflügelpest wieder zunehmend aus. In diesem Jahr sind besonders Kraniche betroffen. Parallel dazu ist auch die Zahl der Ausbrüche von Geflügelpest in Geflügelbeständen sprunghaft gestiegen. Betroffen sind Hühner-, Gänse-, Enten- und Putenbestände in aktuell sieben Bundesländern, darunter auch Niedersachsen. Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern werden in den betroffenen Fällen Bestände getötet, Restriktionsgebiete eingerichtet, in denen strenge Auflagen für die Geflügelhalter gelten. Die Lage ist also ernst, aber aktuell für den Landkreis Holzminden noch nicht akut.

„Wir nehmen, was die potenzielle Bedrohung durch das Vogelgrippe-Virus betrifft, regelmäßig Risikobewertungen vor“, erklärt Dr. Anke Rothe dazu. Von einer Aufstallungspflicht für den Landkreis könne im Moment aber noch abgesehen werden, vor allem aus folgenden Gründen: Die Vogelgrippe, im Fachjargon Aviäre Influenza (AI) genannt, ist bei Wildvögeln im Landkreis bisher noch nicht nachgewiesen worden. Zudem gibt es im Landkreis Holzminden vergleichsweise wenige Geflügelhalter. Mit ca. 725 angemeldeten Haltern und knapp 36.000 Tieren liegt der Landkreis weit unter dem, was in anderen Landkreisen gemeldet ist. Außerdem liegen die Ställe nicht in der Nähe von typischen Rastplätzen der Zugvögel, die für eine Ausbreitung der Geflügelpest verantwortlich zeichnen.

Die Geflügelpest ist eine durch Viren ausgelöste, anzeigepflichtige Tierseuche beim Geflügel. Alle Geflügelarten, aber auch Zier- und Wildvögel sind empfänglich. Bei Wasservögeln (z. B. Enten, Gänse) verläuft die Krankheit in der Regel mild oder symptomlos. Hühner und Puten hingegen erkranken oft und sterben nach kurzem, schweren Krankheitsverlauf. Die Vogelgrippe verursacht neben großem Tierleid auch immense wirtschaftliche Schäden.

Menschen erkranken nur in seltenen Einzelfällen, hierzu bedarf es eines sehr intensiven Kontakts mit erkranktem Geflügel. In Deutschland ist noch kein Fall bekannt geworden. Auch der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist bei Beachtung der üblichen Hygiene- und Zubereitungsregeln unbedenklich. Säugetiere wie Hunde und Katzen können sich vereinzelt infizieren, wenn sie sehr intensiven Kontakt mit erkrankten oder toten Vögeln oder deren Ausscheidungen haben. Insofern sollten Hunde und Katzen möglichst nicht mit Wildvögeln und Vogelkot in Kontakt kommen.

Detaillierte und aktuelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI).

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/geflugel/geflugelpest/geflugelpest/aviare-influenza-190642.html

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/geflugel/geflugelpest/geflugelpest/informations-merkblatter-und-downloads-190699.html

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Das Kreisveterinäramt fordert alle Geflügelhalter auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Dazu gehören unter anderem Desinfektionsmaßnahmen und strenge Zutrittsregeln für betriebsfremde Personen. Gehäuft auftretende Erkrankungen und/oder Todesfälle im Bestand sind dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen. Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, sind gesetzlich zur Einhaltung grundlegender Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Virus in ihre Bestände verpflichtet. Gleichermaßen sind auch Tiertransporteure und Tierärzte zu erhöhter Wachsamkeit und hoher Sorgfalt in puncto Reinigung und Desinfektion aufgerufen.

Tote oder kranke Vögel sollen nicht angefasst oder mitgenommen werden. Bei gehäuftem Auffinden toter Wildvögel benachrichtigen bitte das Veterinäramt Holzminden unter 0 55 31 707 347.

 

Auch in den Landkreisen Schaumburg und Hameln-Pyrmont besteht im Moment (Stand 29.10.2025) keine Stallpflicht.

Bitte informieren Sie sich aktuell auf den Seiten der Veterinärämter der jeweiligen Landkreise.

https://www.hameln-pyrmont.de/

https://www.schaumburg.de/

https://www.landkreis-holzminden.de/

 

Bundesverwaltungsgericht erklärt alle Landesdüngeverordnungen für unwirksam

28. Oktober 2025

Hennies: Kritik des Landvolks an den roten Gebieten war berechtigt

 

L P D – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Urteil über drei Klagen von Landwirten aus Bayern verkündet, die vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zunächst keinen Erfolg mit ihren Einwendungen gegen die Ausweisung der so genannten nitratbelasteten „roten“ Gebiete und eutrophierten „gelben Gebiete“ hatten. Das höchste Verwaltungsgericht Deutschlands hat den Klagen der Landwirte im Revisionsverfahren dagegen stattgegeben. Für das Gericht genügt die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage in der Bundesdüngeverordnung als Grundlage für die Landesdüngeverordnungen wie z. B. in Bayern mangels hinreichender Regelungsdichte nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts auf Eigentum und der Berufsfreiheit. Ende Januar 2025 hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bereits ähnlich entschieden.

Der Präsident des Landvolk Niedersachsen, Dr. Holger Hennies, sieht sich jetzt auch durch die höchstrichterliche Rechtsprechung in der bereits seit Jahren vom Landvolk erhobenen Kritik an der Landesdüngeverordnung bestätigt: „Die von der Landesregierung ausgewiesenen „roten“ und „gelben“ Gebiete mit ihren nicht nachvollziehbaren Grenzen und Auflagen sind damit unwirksam, denn sie beruhen auf der gleichen Rechtsgrundlage wie in Bayern. Wir freuen uns, dass die Unterstützung unseres Verbandes bei der Vorbereitung der gerichtlichen Überprüfung zum Beispiel in Form von Gutachten, erfolgreich war. Ich fordere die Niedersächsische Landesregierung auf, die Entscheidungen der Gerichte in Lüneburg und Leipzig zu akzeptieren. Die beim Bundesverwaltungsgericht eingelegte Revision des Landes gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist sofort zurückzuziehen, die Landesdüngeverordnung in Niedersachsen ist damit auch unwirksam.“

Hennies appelliert: „Bund und Länder sind jetzt aufgefordert, unverzüglich gemeinsam mit der Landwirtschaft eine von der EU-Kommission akzeptierte Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie zu erarbeiten. Diese muss auf einem deutlich erweiterten Messstellennetz und wissenschaftlich anerkannte Methoden der Belastungsermittlung und -herkunft beruhen. Außerdem ist die heutige Situation im Düngeverhalten unserer Landwirtinnen und Landwirte zu berücksichtigen und die grundwasserschonende Bewirtschaftung belohnen, statt die Betriebe für Versäumnisse und fehlende Kenntnisse der Vergangenheit, die sich als Nitrat im Grundwasser abbilden, zu bestrafen.“

Das Bundesverwaltungsgericht sieht in der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten“ (AVV GeA 2022) keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Gebietsabgrenzungen der Länder, weil sie allein Behörden bindet und keine Außenwirkung hat. Das Gericht fordert, die grundlegenden Vorgaben für die Gebietsausweisung, die den Umfang der auszuweisenden Gebiete maßgeblich beeinflussen, in einer Rechtsnorm mit Außenwirkung zu regeln, z. B. direkt in der Düngeverordnung. Beispielhaft nennt das Gericht die Anforderungen an die Messstellendichte, die Art des für die Abgrenzung von unbelasteten und belasteten Gebieten anzuwendenden Verfahrens und die Frage, ob und in welchem Maße Flächen im Randbereich einbezogen werden.

(24.10.2025)

Baumpflanz-Challenge 2025

15. Oktober 2025

Unser Bauernverband Weserbergland wurde im Rahmen der Baumpflanz-Challenge 2025 von den Junglandwirten Weserbergland nominiert innerhalt einer Frist von 7 Tagen einen Baum zu pflanzen.

Diese Aufgabe haben wir gern angenommen und auf dem Gelände des neuen "Grünen Zentrums" einen Apfelbaum gepflanzt.

Die "Baumpflanz-Challenge 2025" ist eine Social-Media-Aktion, bei der sich Unternehmen und Organisationen, einschließlich landwirtschaftlicher Betriebe, gegenseitig nominieren, um innerhalb einer Frist einen Baum zu pflanzen. Sie dreht sich um Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Teamgeist.

 

Herbstmarkt 2025 Hameln

13. Oktober 2025

Der Herbstmarkt 2025 in Hameln fand vom 03. bis 05. Oktober 2025 statt und war in der historischen Altstadt angesiedelt. Er bot über 60 Stände mit Handwerk, Blumen und regionalen Spezialitäten. 

Er bot auch für das Landvolk Weserbergland und die Landfrauen eine wunderbare Gelegenheit, der breiten Öffentlichkeit Einblicke in das Leben und die Arbeit in der Landwirtschaft zu geben. Mit kreativen Ideen und viel Engagement wurde der Markt zu einem echten Erlebnis für Jung und Alt.

Ein besonderer Dank an die Firma Claas Bennigsen für die freundliche Bereitstellung des Claas Traktors, der den Kleinen und "Großen" unvergessliche Momente bescherte. 

Low Stress Stockmanship bei Mutterkühen Ronald Rongen
Low Stress Stockmanship bei Mutterkühen Ronald Rongen

Seminar Low Stress Stockmanship für Mutterkühe mit Ronald Rongen am10.10.2025

13. Oktober 2025

„Macht langsam, wir haben keine Zeit“ – so begrüßte der Referent Ronald Rongen die Mutterkuhhalter und Mutterkuhhalterinnen auf dem Biohof Stapel in Grave.

In einem beeindruckenden Seminar zum Thema Stressfreier Umgang mit Rindern erklärte Ronald Rongen (Tierarzt und Verhaltensforscher) den Teilnehmer und Teilnehmerinnen wichtige Aspekte im Umgang mit Mutterkühe

  • Treiben statt Locken
  • Nutzung von Fluchtzonen
  • Instinkte und Lernverhalten
  • Techniken LSS
  • Wahrnehmungsfähigkeit von Rindern

und demonstrierte diese an praktischen Beispielen.

Meistens soll es schnell gehen beim Ein- oder Umstallen, beim Verladen und beim Austreiben.

Beim LSS geht es darum, die Tiersignale der Rinder zu erkennen und richtig darauf zu reagieren. Das Ziel dabei ist, mit so wenig Stress wie möglich, die Tiere dazu zu bringen, das zu machen, was wir von ihnen wollen. Die Methode braucht keine besondere Ausrüstung, Einrichtung oder Rasse, sondern beruht darauf, wie der Mensch sich gegenüber den Tieren bewegt und positioniert.

Das Seminar war kostenfrei. Ermöglicht wurde dies durch eine Förderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des Projektes Netzwerk Fokus Tierwohl.

Besondern Dank an Ronald Rongen, Alina Peters und Erik Dannemann (LWK Niedersachsen) und einen großen Dank auch an den Biohof Stapel in Grave.

Landeserntedankfest im Schaumburger Land am 05.10.2025

Landeserntedankfest im Schaumburger Land am Sonntag, 05.10.2025

08. Oktober 2025

An den Wert der Arbeit von Landwirtinnen und Landwirten erinnerte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte anlässlich des Landeserntedankfestes am Sonntag, 05.10.2025, in Hespe im Landkreis Schaumburg.

 

Ausrichter waren die Landeskirche Schaumburg-Lippe und die Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft (MGN) auf dem landwirtschaftlichen Betrieb „Farm am Eulenbruch“ in Hespe. Ministerin Staudte sagte: „Wir müssen jetzt die richtigen Weichen stellen für künftige Generationen in der Landwirtschaft.“ Dabei dürften die klimatischen Veränderungen nicht außer Acht gelassen werden.

Diesen Aspekt nahm Niedersachsens Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies in sein Grußwort auf: „Wir passen uns längst an den Klimawandel an, aber die Möglichkeiten sind nicht unendlich. Hoffen wir, dass der angekündigte ‚Herbst der Entscheidungen‘ Wirklichkeit wird und wir endlich Gräben überwinden und gemeinsam handeln können für wirtschaftlichen Fortschritt insgesamt und gute Rahmenbedingungen für unseren Berufsstand.“   Der Vorsitzende des Landvolks Weserbergland im Landkreis Schaumburg,

Achim Pohl, bringt es in seinem anschließenden Grußwort auf den Punkt: Verlässlichkeit, Versorgungssicherheit und Stabilität – „Dieses ist, wonach wir uns in der Landwirtschaft sehen“. Und er führt weiter aus: „ Unsere Familienbetriebe sind dazu bereit, Verantwortung zu tragen für Ernährungssicherheit, für Tierwohl und für den Schutz unserer Kulturlandschaft.“  Hierfür bräuchte die Landwirtschaft aber Rahmenbedingungen, die dieses Engagement auch ermöglicht, mahnt Pohl.         

Landesbischof Dr. Oliver Schuegraf mahnte: „Lassen Sie uns am Erntedank daran erinnern, dass Empathie und Mitgefühl nicht verloren gehen dürfen in einer Gesellschaft, die zunehmend von Egoismus geprägt wird.“ Viele Menschen im ländlichen Raum würden die lobenswerte Haltung, auch an den Nächsten zu denken, alltäglich vorleben.

Im Anschluss an den Gottesdienst hat sich das Hofgelände von Bauer Hannes Böse in einen Ort der Begegnung verwandelt: Landwirtschaftliche Betriebe und Organisationen zeigte ihre Erzeugnisse, Vereine und Initiativen aus der Region Schaumburg gestalteten ein Dutzend Stände: Vorführungen der Trachtengruppen sowie Chor- und Gospelgesang erfreuten die Gäste. Zu sehen war auch die Roadshow der Initiative „Eure Landwirte – Echt grün“.

Kennartenbestimmung im Schlaginfoportal überprüfen - Anleitung

21. Juli 2025

Im Schlaginfoportal kann ganz einfach nachvollzogen werden, ob die Kennartenbestimmung im Rahmen der Maßnahmen Ökoregel 5 (ÖR5) oder GN5 erfolgreich war.

Dazu müssen in der Ebenenauswahl folgende Punkte aktiviert werden:

Kennartenbestimmung ÖR5/GN5

Die jeweilige Maßnahme (Ökoregel 5 / Maßnahme GN5)

Erkannte Kennarten

Ebenen

Über das Info-Symbol oben rechts im Bild kann anschließend auf einen Schlag geklickt werden. Es öffnet sich ein Fenster mit der Sachdaten-Info. 

Flächen Übersicht Info Symbol

Sachdaten Info

Anhand der Schraffur des Schlages ist der Bearbeitungsstand erkennbar:

Grün schraffiert: Auftrag abgeschlossen

Gelb schraffiert: Status unklar

Rot schraffiert: Kennartenbestimmung nicht bestätigt

Zusätzlich ist der Status auch in der Sachdaten-Info unter dem Ampelstatus ersichtlich.

Weitere Informationen bietet das Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung unter folgendem Link:

Anzeige des Monitoring-Zwischenstands im Kontrollverfahren AMS 2025 | Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung

Termine

29.11.2025
Sperrfrist für Festmist von Huftieren, Klauentieren oder Komposte in nitratsensiblen Gebieten (rote Gebiete)
29.11.2025
Sperrfrist zur Gülleausbringung auf Ackerland (landesweit)
29.11.2025
Sperrfrist zur Gülleausbringung auf Ackerland/Grünland (rote Gebiete)
29.11.2025
Sperrfrist zur Gülleausbringung auf Grünland (landesweit)
01.12.2025
Sperrfrist für Festmist von Huftieren, Klauentieren, Komposte oder Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Phosphat (landesweit)
01.12.2025
Sperrfrist zur Gülleausbringung auf Ackerland (Gemüse)
31.12.2025
Aufzeichnung Stoffstrombilanz, wenn Wirtschaftsjahr Bezugsjahr ist
01.01.2026
Steuerliche Bestandsaufnahme
03.01.2026
Stichtagsmeldung Tierseuchenkasse
14.01.2026
Meldung zum Antibiotikaeinsatz für das 2. Halbjahr

Positionen/ Stellungnahmen

11.06.2025: PM Landvolk Weserbergland unterstützt Petition gegen Flächenfraß durch Bahnneubau Deutschlandtakt muss neu gedacht werden

01.11.2024: PM Kein Deutschlandtakt auf Kosten unserer Region


27.06.2024: PM Agrarpäckchen ist für Landwirte enttäuschend

Juni 2024: Stellungnahme Änderung Pflanzenschutzmittelanwendungsverordnung


15.12.2023: PM Zuviel ist Zuviel- Brückentage- Bauerndemo 24

15.12.2023: PM Zuviel ist Zuviel- Neujahrsbotschaft- Bauerndemo 24

15.12.2023: PM Aufruf Bauerndemo Agrardiesel

15.12.2023: PM Agrardieselpläne


27.11.2023: PM Zukunftsbauer

23.11.2023: Presseer

Übersicht

Landvolk Niedersachsen -
Bauernverband Weserbergland e.V.

 

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Robert-Henseling-Straße 11
31789 Hameln

Tel.: (05151) 406660
Fax: (05151) 4066629

Geschäftsstelle Stadthagen

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Bülte 2
37603 Holzminden

Tel.: 05531/ 2079

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