Terminkalender

Fälligkeit Beitrag Berufsgenossenschaft
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Nach dem Versand der Beitragsbescheide im Juli/August sind zum 15. Januar 80% des letzten Beitrages (Zahlungsart Überweisung) als Vorschuss zu zahlen. Erteilt man der BG eine Einzugsermächtigung wird dieser Vorschuss auf zwei Raten zu je 40% verteilt. Die Raten werden automatisch am 15. Januar und am 15. Mai eingezogen. Eine Spitzabrechnung erfolgt im August. Der ermittelte Restbetrag wird in beiden Fällen zum 15. September fällig.