Terminkalender
Für jeden am 31. Dezember eines Jahres laufend Beschäftigten hat der Arbeitgeber eine Jahresmeldung für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an die zuständige Krankenkasse zu erstatten.
Für jeden am 31. Dezember eines Jahres laufend Beschäftigten hat der Arbeitgeber eine Jahresmeldung für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an die zuständige Krankenkasse zu erstatten.