Terminkalender

Jahresmeldung zur Sozialversicherung
Donnerstag, 15. Februar 2024
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Für jeden am 31. Dezember eines Jahres laufend Beschäftigten hat der Arbeitgeber eine Jahresmeldung für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an die zuständige Krankenkasse zu erstatten.