Terminkalender

GAP: Beseitigung von Zwischenfrüchten
Donnerstag, 15. Februar 2024
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Der Bewuchs muss in dem auf das Antragsjahr folgenden Kalenderjahr bis zum 15. Februar auf der Fläche verbleiben. Nach dem 15.02. darf der Aufwuchs genutzt werden. Hinweis: Ein Zwischenfruchtanbau liegt nur vor, wenn die Kulturpflanzenmischung im Folgejahr wiederum von einer Hauptkultur im Sinne der Anbaudiversifizierung gefolgt wird.