Terminkalender

Sperrfrist zur Gülleausbringung auf Ackerland/Grünland (rote Gebiete)
Vom Mittwoch, 01. Oktober 2025
Bis Samstag, 31. Januar 2026
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Für rote Gebiete gilt das Ausbringverbot für Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff auf Ackerland von der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar. Ausnahme bei Zwischenfrüchten mit Futternutzung und Winterraps, wenn weniger als 45 kg Stickstoff im Boden sind.
Das Ausbringverbot für Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis 15. Mai) in roten Gebieten gilt vom 01. Oktober bis 31. Januar. Vom 01. September bis 01. Oktober dürfen maximal 60kg N/ha gedüngt werden.