Die Frühjahrsbestellung ist in vollem Gange und auf den Straßen sind wieder landwirtschaftliche Fahrzeuge unterwegs.
Die örtlichen Polizeibehörden haben uns aus gegebenem Anlass darum gebeten, auf die Einhaltung der gesetzlichen Verkehrs- und Zulassungsvorschriften zu achten.
Dieses gilt insbesondere für Gespanne mit zulassungsfreien Anhängern mit Wiederholungskennzeichen. Auch wenn die bauartbedingte zulässige Höchstgeschwindigkeit des als Zugmaschine eingesetzten Schleppers höher ist, darf mit zulassungsfreien Anhängern im öffentlichen Straßenverkehr eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden.
Ein Verstoß ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, sondern führt auch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes im Schadensfall.
Wir bitten Sie daher, auf die Einhaltung dieser Vorschriften zu achten und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf hinzuweisen.