Für das Kalenderjahr 2023 kann bis zum 31.03.2025 der Glyphosatausgleich für die Heilquellen- und Wasserschutzgebiete beantragt werden.

Dies geht auf den Flächen mit Sommerkulturen mit vorheriger Zwischenfrucht und auf Winterkulturen nach Raps. Es wird ein Anschreiben inkl. Flächenangabe und die Andi-Exportdatei benötigt.

 

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