Sehr geehrte Mitglieder,
das Land Niedersachsen hat mit der Novelle der NDüngMeldVO (ENNI-Meldeverordnung) am 23.02.2022 die Kriterien für meldepflichtigen Betriebe verschärft. Nachdem bislang nur Betriebe mit einer Mehrzahl der Betriebsfläche in roten oder gelben Gebieten meldepflichtig waren, fallen jetzt fast alle Betriebe in diese Meldepflicht.
!!!Bitte Prüfen Sie im Schema, ob Ihr Betrieb meldepflichtig ist!!!
Im Anhang befindet sich das Schaubild noch einmal mit einigen zusätzlichen Erklärungen der einzelnen Punkte.
Sind Sie doch von der Meldepflicht betroffen?
Nutzen Sie die kommenden, winterlichen Tage, um die Regularien auf den aktuellen Stand zu bringen, um in der nächsten Woche mit freien Gedanken in die Frühjahresarbeit zu starten.
Ist der Zeitplan zu eng getaktet?
Das Landvolk-Team steht bereit, um auch im Schlussspurt bis zur Meldefrist am 31.03.2023 die Webanwendung für Ihren Betrieb zu pflegen. Einfach per Telefon unter 05151/406660 oder per Mail unter
Was wird bei einem Termin beim Landvolk benötigt
- Die Düngebedarfsermittlung
- Aktuelle Bodenuntersuchungen
- Ertragsdurchschnitt der letzten 5 Jahre
- Ernteertrag des letzten Jahres
- N-Min Werte (auch Richtwerte erlaubt)
- !!!In Roten Gebieten ist eine eigene N-Min Probe Pflicht!!! àPrämienrelevantß
- Die Dokumentation der Düngung
- Eingekaufte Düngemengen mit Lieferdatum
- Verteilung des Düngers (wieviel à wohin)
- Bei organischen Düngern, außer Klärschlamm, reicht die Verteilung
- 170kg N-Obergrenze
- Tierbestand
- Aufgenommene Klärschlammmenge
!!!Verstöße gegen die Meldepflicht werden mit einem empfindlichen Abzug der Betriebsprämie geahndet!!!
Bitte halten Sie zu den Terminen immer die Betriebsnummer und die PIN (selbe wie für den Agrarantrag) bereit.