Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides 2025 sollten die enthaltenen Anlagen sorgfältig geprüft werden. Insbesondere empfehlen wir die Kontrolle folgender Punkte:

  • Flächenübersicht: Vergleich der beantragten und festgestellten Flächen sowie der Kulturcodes je Schlag
  • Flächenkürzungen: Prüfung größerer Abweichungen (z. B. über 2.000 m²) oder vollständig aberkannter Schläge (0,0000 ha)
  • Konditionalitäten: mögliche Verstöße gegen GLÖZ-Standards
  • Flächen- und Tierprämien: Kontrolle der Beihilfeberechnungen und Abgleich mit dem Kontoauszug
  • Verwaltungssanktionen: Höhe und Ursache der ggf. verhängten Sanktionen

Sollten Abweichungen nicht nachvollziehbar sein oder eine beantragte Ökoregelung im Bescheid fehlen, kann dies auf nicht vollständig erfüllte Fördervoraussetzungen hindeuten.

Ein Widerspruch ist formlos innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bewilligungsbescheides bei der zuständigen Bewilligungsstelle möglich.