Niedersachsen. Wie die Landwirtschaftskammer Niedersachsen heute mitteilte, gibt es eine kurzfristige Änderung bei der Nutzung von Bracheflächen.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit dürfen, nach Angaben der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, für das Greening genutzte Bracheflächen (Code 591) schon ab dem 01.07.2018 für Futterzwecke benutzt werden. Hierfür ist eine formlose Antragsstellung bei Herrn Hermann Alps-Lammers (Telefon: 0511 3665-1213) von der Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer in Hannover notwendig. Nach einer Genehmigung kann die Nutzung erfolgen.

Dazu eine Pressemitteilung vom Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

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