Ab dem 01.01.2023 hat sich die Pflicht zur Aufzeichnung einer Stoffstrombilanz verschärft. Bitte informieren Sie sich, ob sie betroffen sind!

Betriebe mit mehr als 20ha LF (Ackerbau, Grünland), mehr als 50 GV sowie einer Aufnahme organischer Düngemittel von über 750kg Stickstoff sind verpflichtet, eine Stoffstrombilanz anzufertigen. 

Bitte prüft Eure Betriebe, ob die Grenzen überschritten werden. Nähere Informationen bekommt Ihr von den Beratern sowie auf der Internetseite der LWK-Niedersachsen.

Weitere Infos auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hier.