Deutschland/Niedersachsen. Jeder Landwirt hat im Zuge des vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit, seine persönlichen Bedenken zum Entwurf der Düngeverordnung beim zuständigen Bundeslandwirtschaftsministerium einzureichen. Das Ministerium ist nach Gesetz verpflichtet, fristgerecht eingegangene Stellungnahmen angemessen zu berücksichtigen. Das Landvolk Niedersachsen hat zu diesem Thema eine Übersicht aller relevanten Informationen auf einer Sonderseite zusammengestellt.